Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft

Wer ist prüfungsberechtigt?

Sie sollten sich rechtzeitig vor jeder Prüfung informieren, wer überhaupt als Prüfer für Sie in Frage kommt und mit den in Betracht kommenden Prüfern möglichst frühzeitig in Kontakt treten.

Damit ersparen Sie sich viel Aufregung und Sie erleichtern den Prüfern ihre Arbeit, da diese ihre Termine so besser absehen und planen können.

Bitte melden Sie sich immer im Prüfungsamt und bei einem Prüfer an.

Allgemeine Prüfungsberechtigung

  • Allgemein prüfungsberechtigt sind Hochschullehrer: Professoren, Hochschuldozenten, Privatdozenten
  • Das bedeutet, daß Hochschullehrer Zwischen- und Abschlussprüfungen abnehmen können, und dass sie als Betreuer (und damit auch Erstgutachter) für Magister- und Diplomarbeiten, sowie für Dissertationen tätig werden können.
  • Es bedeutet aber nicht, dass jeder Prüfer auch für jede Prüfung zuständig ist. Es gilt die persönliche Absprache mit dem Prüfer.

Eingeschränkte Prüfungsberechtigung

  • Eingeschränkt prüfungsberechtigt sind Lehrende im Mittelbau (Assistenten, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte)
  • Das bedeutet, dass man sich frühzeitig über die Prüfungsberechtigung von Lehrenden im Mittelbau informieren sollte.
  • In vielen Fällen können (v.a. promovierte) Mittelbauer mündliche Zwischen- und Abschlussprüfungen durchführen, sowie als Zweitgutacher bei Magister- und Diplomarbeiten tätig werden

Genaue Auskünfte über Prüfungsberechtigungen können im Prüfungsamt eingeholt werden.