Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Kommunikations- und Medienwissenschaft benötigen Sie 180 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Bachelorarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Prüfungen und Bachelorarbeit.

Hinweise für Studierende im „alten” B. A. KMW (2012)

Für Studierende des „alten” B. A. KMW (PO 2012) ist ein regulärer Abschluss ihres Studiengangs gewährleistet: Bei Einhaltung der Regelstudienzeit und des vorgeschlagenen Studienverlaufsplans werden alle Module für Studierende, die bis zum Wintersemester 2018/19 immatrikuliert wurden, bis zu ihrem Studienende regulär angeboten. Werden nach dem letztmaligen Angebot noch Pflichtmodule benötigt, ist dies nur über Äquivalenzen und Anrechnungen möglich. Ausführliche Informationen zur Weiterführung des Studiums finden Sie im Merkblatt.

 

Informationen zum Aufbau des „alten” B. A. KMW finden Sie bis auf Weiteres weiter unten auf dieser Seite.

 

Außerdem sind die „alten” Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienordnung, Modulbeschreibungen) dauerhaft verfügbar.

Studienfachberatung

Eine allgemeine Beratung sowie Informationen zu nicht studienfachbezogenen Themen (Studiengangsystem, Studienfachwechsel, Bewerbung, Auslandsaufenthalt) erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und dem Studenten Service Zentrum (SSZ) der Universität.

Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den formalen und organisatorischen Rahmenbedingungen erteilt das Studienbüro der Fakultät (Helpdesk). Zudem finden Sie dort Informationen und häufig gestellte Fragen zur Masterbewerbung.

Fragen zum Aufbau und zur allgemeinen Organisation und den Inhalten des KMW-Studiums versuchen Sie bitte zunächst mit Hilfe der Studiendokumente und des Ratgebers zum KMW-Studium des Helpdesks der Fakultät zu klären.

Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen und Ansprechpersonen für spezielle Anliegen zur Verfügung:

Mit Fragen, die anschließend noch offen sind, wenden Sie sich bitte zunächst an den Helpdesk der Fakultät. Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an Dr. Felix Frey.

Modulprüfungen

Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und zum Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelor KMW.

Die Modulanmeldung am Institut für KMW stellt gleichzeitig die Prüfungsanmeldung dar. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL.

Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen das Kontaktformular des Einschreibeteams zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Abmeldung von Modulprüfungen und zur Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung.

  1. Abmeldung von Modulprüfungen
    Studierende können die Abmeldung selbst online in Almaweb vornehmen. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Modulabmeldung (auch über das Prüfungsamt direkt) nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund (etwa attestierte längere Krankheit, Fälle höherer Gewalt und Gründe, die der Studierende selbst nicht zu verantworten hat) möglich. Er bedarf der Schriftform und der Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
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  2. Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung
    Die Anträge müssen fristgerecht, in schriftlicher Form mit persönlicher Unterschrift und unter Angabe des Moduls eingereicht werden (das heißt, nicht per E-Mail, sondern in Papierform!). Dies kann über das Postfach Medienwissenschaft/Medienkultur oder postalisch an folgende Adresse geschehen:

 

Vorsitzender des Prüfungsausschusses Bachelor KMW
Universität Leipzig
Institut für KMW
Nikolaistr. 27-29
04109 Leipzig

Der Antrag auf Genehmigung eines Teilzeitstudiums muss beim Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang KMW bis zum 15.09. für das Wintersemester und bis zum 15.03. für das Sommersemester gestellt werden. Ein Teilzeitstudium wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei Semestern ab Beginn des Winter- oder Sommersemesters bewilligt. Vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes können Verlängerungsanträge gestellt werden. Über den Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss. Anträge sind unter Angabe von Gründen ausschließlich schriftlich und in Papierform mit persönlicher Unterschrift zu stellen. Die Gründe und die Voraussetzungen für ein solches Teilzeitstudium sind in der „Fakultätsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums“ geregelt.

Mit dem vom Prüfungsausschuss ausgestellten und per Post zugestellten Formular können Sie anschließend im Studentensekretariat eine entsprechende Einstufung veranlassen.

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Hinweise zu Formalia wissenschaftlicher Arbeiten

In den Studiengängen des IfKMW ist grundsätzlich keine Zitationsweise in Prüfungsarbeiten verbindlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen und vermitteln im Propädeutikum des B.A. KMW die Zitation nach APA, wie sie auch von kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften wie der Publizistik (mit kleineren Abweichungen) und der SCM verlangt wird. Andere Zitationsweisen sind möglich, wenn sie konsistent eingehalten werden, vollständig und überprüfbar sind. Auch bei indirekten Zitationen sind Seitenzahlen anzugeben und nicht pauschal auf einen Beitrag bzw. ein Buch zu verweisen.

Einen Vorschlag für ein sinnvolles Zitationsystem finden Sie in diesem Leitfaden
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Klären Sie diese Formalia im Zweifelsfall mit dem Prüfer oder der Prüferin ab.

Das Prüfungsamt am IfKMW

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen in Alma Web erscheinen. 

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Anerkennung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 


Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.

 

Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Prüfungsverfahren für den betreffenden Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Die Prüfungsausschüsse sind somit für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Der jeweilige Prüfungsausschuss kümmert sich insbesondere um Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren. Er ist außerdem verpflichtet, der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung von Studienzeiten und Prüfungsergebnissen zu berichten.

Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es drei Prüfungsausschüsse, um die verschiedenen Studienabschlüsse abzudecken. Jeder der Ausschüsse hat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden zusammen.

Aktuell gehören dem Prüfungsausschuss für den Studiengang Bachelor of Arts Kommunikations- und Medienwissenschaft die folgenden Mitglieder an: 

  • Prof. Dr. Christian Pentzold (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Anne Bartsch (stellvertretender Vorsitz)
  • Jun.-Prof. Dr. Sven Stollfuß
  • Antonia Mielke Möglich, M.A. / Anneke Elsner, M. A.
  • Franka Siemann (student. Vertreterin), Stellvertreter: Benjamin Fromm

Stellvertreter bei der Verhinderung eines Hochschullehrers: Jun.-Prof. Dr. Niklas Venema

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird in der Regel in den letzten beiden Semestern des Bachelorstudiums als Abschlussarbeit angefertigt. Voraussetzung ist der Nachweis von erbrachten 120 Leistungspunkten. Leistungspunkte aus dem Semester, in dem die Bachelorarbeit beantragt wird, werden nicht berücksichtigt. Weitere Regelungen sind in Paragraph 19 der Prüfungsordnung festgehalten. Informationen zu Ablauf, Betreuung, Themenwahl, Anmeldung oder Hinweise zur Anfertigung und zu Fristenregelungen sind im Folgenden zu finden.

Termine kommende Bearbeitungszeiträume

Bearbeitungszeitraum WiSe '23/24 SoSe '24 WiSe '24/25

Voranmeldung (TOOL)

29.05. – 02.06.23

04.12. – 08.12.23 03.06. – 07.06.24

Abgabe Betreuungswunsch (TOOL)

05.07. – 09.07.23

15.01. – 19.01.24 01.07. – 05.07.24

Ergebnis Betreuungsvergabe

12.07. – 21.07.23

22.01. – 31.01.24 08.07. – 17.07.24

Eigenständige Absprache mit Betreuer(in)

August

Februar

August

Anmeldung Bachelorarbeit im Prüfungsamt

18.09. – 29.09.23

März September

Fristbeginn Bearbeitung (i.d.R.)

01.10.23

02.04.24

01.10.24

Erster Abgabetermin Prüfungsamt:      
  • Für Studierende nach PO 2012 (18 Wochen)

04.02.24

06.08.24

04.02.25

  • Für Studierende nach PO 2019 (23 Wochen)
11.03.24 10.09.24 11.03.25
Studierende nach PO 2012 können die Bearbeitungszeit einmalig auf Antrag im Prüfungsamt um 5 Wochen (auf 23 Wochen) verlängern. Zum genauen Verfahren siehe unten „Bearbeitungsfristen/Fristverlängerung”, Punkt 2.
 
  1. Voranmeldung: Bei der halbjährlichen zentralen Bedarfserfassung über das TOOL geben Sie etwa vier Monate vor Beginn des Bearbeitungssemesters an, dass Sie im darauffolgenden Sommer- oder Wintersemester eine Bachelorarbeit schreiben möchten. Diese Bedarfsmeldung benötigen wir zur Planung der Betreuungskapazitäten. Zu dieser Voranmeldung werden Sie durch das Studienbüro per Nachricht/E-Mail aufgefordert.
  2. Abgabe Betreuungswünsche: Etwa einen Monat später geben Sie ebenfalls über das TOOL vier Betreuungswünsche (Priorität 1–4) ab. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Bedarf zuvor angemeldet haben (siehe Schritt 1). Informieren Sie sich anhand der jeweils aktuellen Hinweise (siehe Tabelle unten) über Themengebiete oder einzelne Themen, die von den verschiedenen Betreuerinnen und Betreuern angeboten werden. Für die Betreuungswünsche sind weder Exposee, noch Begründung oder Ähnliches notwendig! Erstbetreuende müssen am Institut beschäftigte Prüfungsberechtigte sein, in der Regel also Professorinnen und Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts. Falls die von den Studierenden abgegebenen Wünsche nicht mit den Betreuungskapazitäten vereinbar sind, werden die Plätze entsprechend den Prioritäten per Zufall verteilt.
  3. Ergebnisse Betreuungswünsche: Zwei Wochen später werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt wissen Sie, von wem Ihre Bachelorarbeit betreut wird.
  4. Absprache mit den Betreuenden: Sie besprechen mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer das Thema und die Zweitbegutachtung Ihrer Bachelorarbeit. Beides muss bis zur Anmeldung der Arbeit (siehe unten) festgelegt sein. Deshalb sollte die Besprechung möglichst bald nach Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgen.
  5. Einschreibung Kolloquium: Bei der Seminareinschreibung schreiben Sie sich für dasjenige Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben möchten, in das Kolloquium Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin ein.
  6. Anmeldung im Prüfungsamt: Sie melden Ihre Bachelorarbeit gegen Ende des Semesters vor Ihrem Bearbeitungssemester im Prüfungsamt an. Bei der Anmeldung legt das Prüfungsamt auch die Bearbeitungsfrist und damit Ihr persönliches spätestes Abgabedatum fest. (Weitere Hinweise zur Anmeldung s. unten)
  7. Bearbeitung und Abgabe: Sie verfassen Ihre Bachelorarbeit und geben sie spätestens zum festgelegten Fristende in zweifacher (PO2019) bzw. dreifacher (PO2012) Ausfertigung im Prüfungsamt ab. Die Bearbeitungszeit beträgt 23 (PO2019) bzw.18 (PO2012) Wochen (zu Möglichkeiten der Fristverlängerung s.u. im Abschnitt „Verlängerung”). Der Umfang beträgt 30 bis 40 Seiten zuzüglich Anlagen. Gruppenarbeiten mit bis zu 3 Studierenden sind möglich; der geforderte Seitenumfang erhöht sich entsprechend. Weitere Hinweise zu speziellen Anforderungen der verschiedenen Betreuerinnen und Betreuer erhalten Sie in den Kolloquien.

Stand: 12.12.2023

Professur A. Bartsch Hinweise Bartsch
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Professur P. Donges Hinweise Donges
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Professur S. Ganguin  

Professur A. Godulla

Hinweise Godulla
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Professur Ch. P. Hoffmann

Hinweise Hoffmann
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Professur C. Wolf keine Betreuung im SoSe 2024

Professur M. Machill

Hinweise Machill
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Professur Ch. Pentzold

Hinweise Pentzold
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Professur S. Stollfuß

Hinweise Stollfuß
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J-Professur N. Venema Hinweise Venema
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Professur A. Zerfaß Hinweise Zerfaß
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Die Betreuungsplätze werden vom Studienbüro analog zum Seminareinschreibungsverfahren basierend auf den angegebenen Prioritäten der Studierenden vergeben. Die betreuenden Professorinnen und Professoren sowie und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit den von ihnen betreuten Studierenden in Verbindung, um die Themen abzustimmen und über den organisatorischen Ablauf der Betreuung (Exposé, Kolloquiumstermine, etc.) zu informieren.

ERGEBNIS ZUTEILUNG SommerSEMESTER 2024 (BEARBEITUNGSZEITRAUM AB 01.04.2024)
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Sie melden Ihre Bachelorarbeit gegen Ende des Semesters vor Ihrem Bearbeitungssemester im Prüfungsamt an. Wenn Sie im Sommersemester (ab 01.04.) schreiben, melden Sie die Arbeit Mitte März an, wenn Sie im Wintersemester (ab 01.10.) schreiben, Mitte September. Bei der Anmeldung legt das Prüfungsamt auch die Bearbeitungsfrist und damit Ihr persönliches spätestes Abgabedatum fest.

Zur Anmeldung im Prüfungsamt benötigen Sie:

  1. mindestens 120 Leistungspunkte (dies wird bei der Anmeldung vom Prüfungsamt kontrolliert),
  2. das bis auf die Unterschrift des Prüfungsausschusses und die Bearbeitungsfrist vollständig ausgefüllte Antragsformular (s. Downloadlink unten)
  3. ggf. die Bestätigung über das absolvierte Praktikum, sofern dieses zum Erreichen der 120 Leistungspunkte ausschlaggebend ist.

 

Anmeldeformular (PO 2019)
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Die Abschlussarbeit ist der Nachweis einer Leistung, bei der die Qualität der Arbeit im Verhältnis zur Zeit beurteilt wird. Der Bearbeitungszeitraum ist in der Prüfungsordnung festgelegt. Bei der Ausgabe des Themas im Prüfungsamt wird der individuelle Abgabetermin mitgeteilt. Dieser Termin ist verbindlich; falls die Arbeit nicht rechtzeitig im Prüfungsamt (Frau Bille) abgegeben wird, gilt sie als erstmals nicht bestanden.

Verlängerungen sind in drei Fällen möglich:

  1. Krankheit
    Bei Erkrankung während der Bearbeitungszeit wird die Bearbeitung um die Dauer der Erkrankung ausgesetzt und der Abgabetermin um die entsprechende Zeit nach hinten verlegt. Erkrankungen müssen mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Das Attest ist nur im Prüfungsamt bei Frau Bille einzureichen. Wenn der Zeitraum der Erkrankung(en) insgesamt drei Monate überschreitet, wird ein amtsärztliches Attest verlangt. Die Studierenden sollten - wenn ihnen vom Prüfungsamt ein neuer Abgabetermin mitgeteilt wurde - Erst- und Zweitgutachter über das neue Datum informieren, damit diese sich darauf einstellen können.
  2. PO 2012: Verlängerung von 18 auf 23 Wochen
    Eine einmalige Verlängerung der Bearbeitungszeit um 5 Wochen von 18 auf 23 Wochen ist nach §19 Nr. 3 PO (2012) durch einen einfachen Antrag ohne Begründung möglich. Der Antrag ist per E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen und gleichzeitig in Kopie an das Prüfungsamt (Frau Bille) und den jeweiligen Betreuer/die jeweilige Betreuerin zu senden. Die Bearbeitung dieses Antrags erfolgt ausschließlich im Prüfungsamt; Prüfer und Prüfungsausschussvorsitzender werden nur in Kenntnis gesetzt. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Abgabefrist eintreffen; die Genehmigung der Verlängerung wird dann vom Prüfungsamt (Frau Bille) formlos bestätigt.
  3. Verlängerung über 23 Wochen
    In besonderen und begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist über 23 Wochen hinaus verlängern. Gründe können prinzipiell nur solche sein, die die Fertigstellung der Arbeit im vorgegebenen Zeitraum verhindern und auf die der Studierende keinen Einfluss hat. Beispiele sind Probleme bei empirischen Studien durch Absagen von Interviewteilnehmerinnen und -teilnehmern oder Praxispartnerinnen und Praxispartnern, die bereits zugesagt hatten. Keine Gründe sind allgemeiner Zeitverzug, parallele Berufstätigkeit, Verfügbarkeit von Literatur, inhaltliche Änderungen der Konzeption etc.  Es ist Teil der Leistung, eine tragfähige Konzeption und Zeitplanung unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände zu entwickeln und entsprechende Vorkehrungen für das Gelingen des Projekts (tägliche Datensicherung, rechtzeitige Literaturbeschaffung etc.) zu treffen.

Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist sind schriftlich unter Nennung der beantragten Fristverlängerung (in Tagen) an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Auf dem Antrag ist die Zustimmung des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin (Unterschrift, Stempel) notwendig. Anträge müssen mindestens vier Wochen vor dem bislang gültigen Abgabetermin eingehen, damit sie geprüft und ggf. im Prüfungsausschuss entschieden werden können.

Inhalte & Aufbau

Aufbau B. A. KMW alt (PO 2012)

Das Bachelorstudium setzt sich aus dem Kernfach (KF), einem variablen Wahlbereich (WB) mit der Möglichkeit der Belegung eines Wahlfaches (WF) aus dem Angebot der Universität und einem Bereich der Schlüsselqualifikationen (SQ) zusammen.

A. Kernfach (KF)

Das Kernfach (KF) umfasst 150 Leistungspunkte (LP) inklusive der Schlüsselqualifikationen im Umfang von insgesamt 30 LP und der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP.

B. Wahlbereich (WB)

Der Wahlbereich (WB) umfasst 30 LP. Er setzt sich aus Modulen zusammen, die von den Studierenden frei aus dem Angebot anderer Institute gewählt werden können. Insbesondere stehen hier Angebote der anderen Institute der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie zur Wahl, sowie Module der Fakultät für Geschichte, Kunst und Orientwissenschaften, der Philologischen Fakultät und der Theologischen Fakultät, mit denen Fakultätsvereinbarungen geschlossen wurden. Es können aber auch Module aus Fächern, mit denen keine Fächervereinbarungen bestehen, auf den Wahlbereich angerechnet werden.

C. Wahlfach (WF)

Statt des frei wählbaren Wahlbereichs (B) können sich Studierende für ein festes Wahlfach (WF) aus dem Angebot der Universität, der Fakultät oder des Instituts für KMW (Wahlfach Crossmedia-Journalismus) im Umfang von insgesamt 30 LP entscheiden. Die Entscheidung hierüber treffen Studierende bei der Einschreibung. Eine gesonderte Bewerbung ist nicht erforderlich. Eine Ausnahme ist das Wahlfach Crossmedia-Journalismus. Hier sind Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen (mindestens vierwöchige freie Mitarbeit bei mephisto 97.6 oder die Teilnahme an den Ausbildungsprogrammen Akademie oder RadioSchmiede oder ein vierwöchiges redaktionelles Praktikum bei einem journalistischen Betrieb).

D. Schlüsselqualifikationen (SQ)

Der Bereich der Schlüsselqualifikationen umfasst 30 LP, davon 10 LP aus dem Bereich der fakultätsintern angebotenen fachbezogenen Schlüsselqualifikationen und 10 LP aus dem Bereich fakultätsübergreifender Angebote der Schlüsselqualifikationen nach Wahl der Studierenden. Weitere 10 LP im Bereich der fachbezogenen Schlüsselqualifikationen werden durch ein Pflichtpraktikum (06-05-1007-1) erbracht. Auf Antrag können die 30 LP Schlüsselqualifikationen durch ein 6-monatiges Praktikum erbracht werden.

Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft 180 LP aufgeteilt in

Kernfach + BA-Arbeit

110 LP + 10 LP

Wahlbereich ODER Wahlfach

30 LP

Schlüsselqualifikationen (SQ)

30 LP

Kernfach des Studiengangs ist Kommunikations- und Medienwissenschaft

obligatorisch zu belegen sind alle Module von 06-05-1001-1 bis 06-05-1005-3

Freie Gestaltungsmöglichkeit in allen Fächern außer KMW

ODER

Wahlfach aus dem Angebot der Universität, der Fakultät oder des Instituts (Wahlfach Crossmedia-Journalismus)

10 LP müssen über ein Modul aus dem fakultätsinternen Angebot erbracht werden (SQ "Fakultät")

10 LP müssen über ein Modul aus dem fakultätsübergreifenden Angebot erbracht werden
(SQ "Universität")

10 LP werden über ein Praktikum (8 Wochen) nachgewiesen

ALTERNATIV
30 LP können über ein Praktikum (6 Monate) nachgewiesen werden]

Kernfach-Module (Pflicht)

  • 06-05-1001-1 Basismodul I: Grundwissen und Orientierung in der KMW I (20 LP)
  • 06-05-1002-1 Basismodul II: Grundwissen und Orientierung in der KMW II (20 LP)
  • 06-05-1003-1 Theoriemodul (20 LP)
  • 06-05-1004-1 Methodenmodul (20 LP)
  • 06-05-1005-1 Anwendungsmodul I (Kommunikationswissenschaft) (5 LP)
  • 06-05-1005-2 Anwendungsmodul II (Medienwissenschaft) (5 LP)
  • 06-05-1005-3 Anwendungsmodul III (Kommunikatorforschung) (5 LP)
  • 06-05-1006-1 Forschungsmodul (10 LP)
  • 06-05-1007-1 Praktikum (10 LP)
  • 06-05-1008-1 Kolloquium (5 LP)

Wahl-Module (je 10 LP)

SQ-Module (je 10 LP)

  • Fachinterne Schlüsselqualifikation (Praktikum, s. o.)
  • Fakultätsinterne Schlüsselqualifikation
  • Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation

Bachelorarbeit

Zum Kernfach zählt auch die Bachelorarbeit, die im Arbeitsumfang von 12 LP  in der Regel studienbegleitend im 5. und 6. Semester verfasst wird.

Das Bachelorstudium setzt sich aus dem Kernfach (KF), einem variablen Wahlbereich (WB) mit der Möglichkeit der Belegung eines Wahlfaches (WF) aus dem Angebot der Universität und einem Bereich der Schlüsselqualifikationen (SQ) zusammen.

Hinweis: Die folgenden Informationen beziehen sich auf den zum Wintersemester startenden reformierten Bachelorstudiengang (PO 2019).

A. Kernfach (KF)

Das Kernfach (KF) umfasst 150 LP inklusive der Schlüsselqualifikationen im Umfang von insgesamt 30 LP und der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP.

B. Wahlbereich (WB) oder Wahlfach (WF)

Freier Wahlbereich

Der Wahlbereich (WB) umfasst 30 LP. Er setzt sich aus Modulen zusammen, die von den Studierenden frei aus dem Angebot anderer Institute gewählt werden können. Insbesondere stehen hier Angebote der anderen Institute der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie zur Wahl, sowie Module der Fakultät für Geschichte, Kunst und Orientwissenschaften, der Philologischen Fakultät und der Theologischen Fakultät, mit denen Fakultätsvereinbarungen geschlossen wurden. Es können aber auch Module aus Fächern, mit denen keine Fächervereinbarungen bestehen, auf den Wahlbereich angerechnet werden.

Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität können nicht im Wahlbereich des BA KMW, sondern nur im SQ-Bereich des BA KMW angerechnet werden. 

Wahlfach

Statt des frei wählbaren Wahlbereichs können sich Studierende für ein festes Wahlfach (WF) aus dem Angebot der Universität, der Fakultät oder auch des Instituts für KMW (Wahlfach Crossmedia-Journalismus, Wahlfach Buchwissenschaft) im Umfang von insgesamt 30 LP entscheiden (Übersicht zum Wahlfachangebot). Die Entscheidung hierüber treffen Studierende bei der Einschreibung. Eine gesonderte Bewerbung ist nicht erforderlich. Eine Ausnahme ist das Wahlfach Crossmedia-Journalismus. Hier sind Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen (mindestens vierwöchige freie Mitarbeit bei mephisto 97.6 oder die Teilnahme an den Ausbildungsprogrammen Akademie oder RadioSchmiede oder ein vierwöchiges redaktionelles Praktikum bei einem journalistischen Betrieb).

C. Schlüsselqualifikationen (SQ)

Der Bereich der Schlüsselqualifikationen umfasst 30 LP. 20 LP davon werden durch zwei aus dem fakultätsübergreifenden Angebot gewählte Module erbracht, weitere 10 LP im Bereich der fachbezogenen Schlüsselqualifikationen durch ein Pflichtpraktikum (8 Wochen). Auf Antrag können die 30 LP Schlüsselqualifikationen durch ein auf 6 Monate verlängertes Praktikum erbracht werden. Außerdem können Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität bis max. 10 LP im SQ-Bereich angerechnet werden, wenn Sie einen entsprechendem Umfang aufweisen und mit einer Prüfung abschließen.

Aufteilung Gesamtumfang B. A. KMW

Kernfach + Bachelorarbeit

110 LP + 10 LP

Wahlbereich ODER Wahlfach

30 LP

Schlüsselqualifikationen (SQ)

30 LP

4 Pflichtmodule plus Bachelorarbeit und BA-Kolloquium und 6 Wahlpflichtmodule aus dem Lehrangebot KMW

Freie Gestaltungsmöglichkeit in allen Fächern außer KMW (Wahlbereich)

ODER

Wahlfach aus dem Angebot der Universität, der Fakultät oder des Instituts (Wahlfach Crossmedia-Journalismus, Wahlfach Buchwissenschaft)

OPTIONAL Kernfachaufstockung im Umfang von maximal 20 LP (2 Module) aus dem Wahlpflichtangebot des Kernfachs KMW

2 Module aus dem fakultätsübergreifenden Angebot

10 LP werden über ein Praktikum (8 Wochen) nachgewiesen

ALTERNATIV können
alle 30 LP über ein langes Praktikum (6 Monate) nachgewiesen werden

Kernfach-Module: Pflicht (je 10 LP)

  • Einführung in die KMW I: „Grundbegriffe, Akteure, Strukturen und Prozesse“ (06-005-1109)
  • Einführung in die KMW II: Theorien der Medienrezeption und Medienwirkung (06-005-1110)
  • Methoden der empirischen Kommunikationsforschung und Statistik (06-005-1133)
  • Qualitative und quantitative Forschungsmethoden der KMW (06-005-1134)
  • Bachelorarbeit (ohne Modulnummer)
  • BA-Kolloquium (06-005-1132)

Kernfach-Module: Wahlpflicht (je 10 LP)

1. Grundlagen der KMW I: Zwei Module nach Wahl aus...

  • Journalistik (06-005-1126)

  • Kommunikationsmanagement (06-005-1127)

  • Mediensystem und Medienwandel (06-005-1128)

2. Grundlagen der KMW II: Ein Modul nach Wahl aus...

  • Buchwissenschaft (06-005-1129)

  • Medienpädagogik (06-005-1130)

  • Medienwissenschaft (06-005-1131)

3. Forschungsprojekt I*

4. Forschungsprojekt II*

5. Anwendungsfelder*

* Jeweils ein Modul nach Wahl aus:

  • Medienrezeption und Medienwirkung
  • Communication Management
  • Journalistik
  • Medienwandel und Gesellschaft
  • Medienwissenschaft
  • Buchwissenschaft
  • Medienpädagogik
  • Entrepreneurship und Startup-Kommunikation (nur Anwendungsfelder und Forschungsprojekt II)

 

Wahl-Module (je 10 LP)

 

  • 3 Module im freien Wahlbereich, davon optional maximal zwei zusätzliche Module KMW (aus Grundlagen I und Anwendungsfelder) als Kernfachaufstockung
  • oder Wahlfach (im Umfang von 30 LP) aus dem Angebot der Universität; das Institut bietet auch für KMW-Kernfachstudierende die Wahlfächer Crossmedia-Journalismus oder Buchwissenschaft an

SQ-Module (je 10 LP)

  • Fachinterne Schlüsselqualifikation (Praktikum, s. o.)
  • 2 x fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation, ersetzbar durch Verlängerung Praktikum auf 6 Monate

Bachelorarbeit (10 LP)

Zum Kernfach zählt auch die Bachelorarbeit, die im Arbeitsumfang von 10 LP  in der Regel studienbegleitend im 6. Semester verfasst wird.

Empfohlener Studienverlaufsplan

Studienverlaufsplan
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