Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums Kommunikations- und Medienwissenschaft benötigen Sie 120 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Masterarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen und Masterarbeit.

Studienfachberatung

Allgemeine Beratung und Informationen zu nicht studienfachbezogenen Themen (Studiengangssystem, Studienfachwechsel, Bewerbung, Auslandsaufenthalt, etc.) erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und dem Studenten Service Zentrum (SSZ) der Universität. 

DIREKT ZUR ZENTRALEN STUDIENBERATUNG

Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den formalen und organisatorischen Rahmenbedingungen erteilt das Studienbüro der Fakultät (Helpdesk). Zudem finden Sie hier Informationen und häufig gestellten Fragen zur Masterbewerbung.

DIREKT ZUM HELPDESK DER FAKULTÄT

Fragen zum Aufbau und allgemeinen Organisation und Inhalten des KMW-Studiums versuchen Sie bitte zunächst mit Hilfe der Studiendokumente und  Ratgebers zum KMW-Studium des Helpdesks der Fakultät zu klären.

Darüber stehen Informationen und Ansprechpartner für spezielle Anliegen zur Verfügung:

Mit dann noch offen gebliebenen Fragen wenden Sie sich zunächst an den Helpdesk der Fakultät. Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an Dr. Dirk Arnold.

Modulprüfungen

Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Master KMW.

Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät. 

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL. 

Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung. 

Hinweise zu Formalia wissenschaftlicher Arbeiten

In den Studiengängen des IfKMW ist grundsätzlich keine Zitationsweise in Prüfungsarbeiten verbindlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen und vermitteln im Propädeutikum des B.A. KMW die Zitation nach APA, wie sie auch von kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften wie der Publizistik (mit kleineren Abweichungen) und der SCM verlangt wird. Andere Zitationsweisen sind möglich, wenn sie konsistent eingehalten werden, vollständig und überprüfbar sind. Auch bei indirekten Zitationen sind Seitenzahlen anzugeben und nicht pauschal auf einen Beitrag bzw. ein Buch zu verweisen.

Einen Vorschlag für ein sinnvolles Zitationsystem finden Sie in diesem Leitfaden
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Klären Sie diese Formalia im Zweifelsfall mit dem Prüfer oder der Prüferin ab.

Das Prüfungsamt am IfKMW

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen in Alma Web erscheinen. 

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Anerkennung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 


Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.

 

Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Prüfungsverfahren für den betreffenden Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Die Prüfungsausschüsse sind somit für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Der jeweilige Prüfungsausschuss kümmert sich insbesondere um Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren. Er ist außerdem verpflichtet, der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung von Studienzeiten und Prüfungsergebnissen zu berichten.

Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es drei Prüfungsausschüsse, um die verschiedenen Studienabschlüsse abzudecken. Jeder der Ausschüsse hat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden zusammen.

Aktuell gehören dem Prüfungsausschuss für die Studiengänge Master Kommunikations- und Medienwissenschaft, Master Global Mass Communication, Master Hörfunk sowie dem Magister Kommunikations- und Medienwissenschaft die folgenden Mitglieder an: 

  • Prof. Dr. Patrick Donges (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Sonja Ganguin (stellvertretender Vorsitz)
  • Prof. Dr. Alexander Godulla
  • Maren Reitler, M. A. (Stellv.: Dr. Freya Sukalla)
  • Tabea Dittrich (studentisches Mitglied, Stellvertrererin: Micaela Speck)

Stellvertreterin bei der Verhinderung eines Hochschullehrers: Prof. Dr. Anne Bartsch

Abschlussarbeit

Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt in der Regel im vierten Semester. Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen Ihnen 23 Wochen ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Anmeldung im Prüfungsamt zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers in der Regel bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Masterarbeit ist zweifach in gedruckter Form und einfach in elektronischer Form in deutscher oder englischer Sprache im Prüfungsamt einzureichen.

Die Anmeldung der Masterarbeit soll spätestens im 3. Semester zum Ende der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt erfolgen. Gegebenenfalls abweichende Termine zur Anmeldung des Themas der Masterarbeit sind mit der Betreuerin oder dem Betreuer im Vorfeld zu besprechen. Bitte beachten Sie bei einem späteren Beginn, dass sich nicht nur das Ende Ihrer Bearbeitungszeit, sondern auch die Fristen zur Begutachtung und Zeugniserstellung zeitlich nach hinten verschieben.

Auf dem Antrag zur Masterarbeit ist das mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbarte Thema einzutragen und von der Betreuerin oder dem Betreuer zu unterzeichnen. Zudem ist die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter einzutragen und deren bzw. dessen Einverständniserklärung einzuholen. Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch die im M. A. KMW tätigen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer. Das sind im MA KMW Prof. Patrick Donges, Prof. Anne Bartsch, Prof. Alexander Godulla, Prof. Christian Pentzold, Prof. Sonja Ganguin, Prof. Sven Stollfuß und J.-Prof. Niklas Venema. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat kann Themenwünsche äußern. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.

ANMELDEBOGEN MASTERARBEIT
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Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers in der Regel bis zu 4 Wochen verlängert werden. (vgl. §19 Abs. 3, S.3 PO MA KMW, Stand 28. August 2018)

Bitte füllen Sie dazu den verlinkten Antrag aus und reichen Sie ihn beim Prüfungsausschuss ein.

Antrag Verlängerung Bearbeitungszeit
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Bewerbung

Bewerbung für deutsche Studierende

Die Bewerbung für den Master KMW ist ab dem 02.05.2023 bis zum 31.05.2023 online an der Universität Leipzig über das Campus-Management-System AlmaWeb möglich. Sie bekommen eine Bewerbernummer zugewiesen, mit der Sie dort jederzeit den Status Ihrer Bewerbung einsehen können und finden alle weiteren Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.

Für die Durchführung des Auswahlverfahrens sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Sprachkenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Kopie des Zeugnisses (inkl. Transcript of Records und Diploma Supplement) (Falls noch kein Zeugnis vorliegt, dann reicht das Transcript of Records und ein Nachweis des Prüfungsamtes, dass der Abschluss bis zum Beginn des Master realistisch ist.)
  • Nachweis eines mindestens 300 Stunden umfassenden zusammenhängenden Praktikums in einer oder mehreren studiengangsbezogenen Einrichtungen vor Aufnahme des Studiums. Der Nachweis studiengangsbezogener Erfahrungen kann auch durch andere berufspraktische Tätigkeiten im Medienbereich erfolgen.
  • Eine dreiseitige Darstellung der Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Studienganges (z. B. Bachelor)

Es finden keine Auswahlgespräche statt.

Bewerbung für ausländische Studierende 

Ausländische Studierende bewerben sich bitte über uniassist. Die Bewerbung über uniassist ist bereits ab dem 15.04.2023 bis zum 31.05.2023 möglich. Nähere Informationen finden Sie hierEs finden keine Auswahlgespräche statt.

Informationsangebote

Für alle Interessierten am Masterstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft findet eine Informationsveranstaltung statt

Termin: Dienstag, 25. April 2023, von 18.00 bis ca. 19.30 Uhr via ZOOM

Der Studiengangsleiter Prof. Dr. Patrick Donges und weitere Dozentinnen und Dozenten stellen Ihnen den Studiengang vor und beantworten Ihre Fragen im Vorfeld der Bewerbungen im Mai 2023. Bitte melden Sie sich für die Online-Veranstaltung per E-Mail an nixdorf(at)uni-leipzig.de mit dem Betreff „Informationsveranstaltung M.A. KMW 25. April 2023“ und unter Angabe Ihres Namens und Ihrer jetzigen Hochschule an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten für die Videokonferenz. Eine Bewerbung ist selbstverständlich auch ohne Besuch der Informationsveranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie auch den Ratgeber des Helpdesk.

Weitere studiengangsspezifische sowie allgemeine Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Informationsseite der Uni-Leipzig zum M. A. KMW

Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den formalen und organisatorischen Rahmenbedingungen erteilt das Studienbüro der Fakultät (Helpdesk). Inhaltliche Fragen zum Studiengang richten Sie bitte an den Studienfachberater.

1. Was ist ein fachlich einschlägiger Studiengang, der die Voraussetzungen für den Master KMW erfüllt?

Der Master KMW ist ein sozialwissenschaftlicher Studiengang. Er ist konsekutiv angelegt, setzt also Grundkenntnisse über das deutsche Mediensystem, die wesentlichen kommunikations- und medienwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie die relevanten Forschungs- und Anwendungsfelder des Faches voraus. Diese sollten in einem Studium der Kommunikations- und/oder Medienwissenschaft, Publizistik, Journalistik oder einem eng verwandten Fach erworben worden sein. Bitte informieren Sie sich ggf. zum Vergleich über die Inhalte unseres B. A.-Studiums KMW.

Sprach- und literaturwissenschaftliche und philosophische Studiengänge erfüllen i.d.R. die Zugangsvoraussetzungen nicht.

2. Ich habe noch kein Bachelor-Zeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, eine Bewerbung ohne B. A.-Zeugnis ist möglich und oftmals sogar üblich. Wichtig ist, dass Sie eine möglichst genaue Dokumentation Ihres bisherigen Studienverlaufs (= Transcript of Records) beifügen, aus dem die von Ihnen belegten und erfolgreich absolvierten Module mit Punktzahl und Benotung hervorgeht. Dabei geht es tatsächlich um Ihren individuellen Studienverlauf, nicht um die allgemeine Beschreibung Ihres Studienganges. Das Transcript sollte erkennen lassen, dass Sie Ihr B.A.-Studium zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgreich abschließen können. Einige Universitäten bescheinigen dies gesondert, andere nicht.

4. Mein Praktikum werde ich erst nach der Bewerbungsfrist antreten/abschließen. Wie weise ich es nach?

Wie bei allen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie nachweisen, dass diese bis zum Antritt des Studiums erfüllt sind. Das heißt, dass Sie Ihre Praktika auch noch nach der Bewerbung abschließen oder ableisten können. Bitte legen Sie in diesem Fall die Praktikumsvereinbarung oder eine vergleichbare Bescheinigung bei, die belegt, dass Sie das Praktikum absolvieren werden.

5. Welche Inhalte umfasst die Darstellung der Abschlussarbeit?

In der dreiseitigen Darstellung geben Sie einen Überblick über Ihre Abschlussarbeit, d. h. Sie stellen das Erkenntnisinteresse und die Forschungsfragen der Arbeit vor. Dabei gehen Sie auf die zugrunde gelegten theoretischen Ansätze und Literatur ein und erläutern Ihre methodische Vorgehensweise. Sofern vorliegend, stellen Sie die Ergebnisse der Arbeit dar. Abschließend geben Sie einen Ausblick auf neue Forschungsfragen. 

6. Welche Bewerbungsunterlagen müssen beglaubigt sein?

Für die Bewerbung werden keinerlei beglaubigte Kopien benötigt. Nur wenn es zu einer Zulassung kommen sollte, dann müssen einige amtlich beglaubigte Unterlagen, wie bspw. vom B. A.-Zeugnis, direkt bei der Universität eingereicht werden.

7. Was verbirgt sich hinter den Niveaustufen für die Fremdsprachenkenntnisse und wie weise ich sie nach?

Alle Bewerber/innen, die ein reguläres deutsches Abitur abgelegt haben, weisen ihre Sprachkenntnisse entsprechend mit der Kopie des Abiturzeugnisses nach. Andere Nachweise sind nicht notwendig.

Nur Bewerber/innen mit anderen Schulabschlüssen müssen ggf. gesonderte Sprachzertifikate beifügen. Die Niveaustufen orientieren sich am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen: B2 = mind. fünf Jahre zusammenhängender Unterricht, A2 = mind. drei Jahre zusammenhängender Unterricht.

8. Wer zählt als ausländische Studierende?

Zwei Kriterien sind hier entscheidend: die Hochschulzugangsberechtigung (= Abitur oder Äquivalent) und der Bachelorabschluss.

Wer sowohl die Hochschulzugangsberechtigung als auch den Bachelorabschluss im Ausland erworben hat, gilt als ausländischer Studierender und muss sich über uniassist bewerben.

Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem Bachelorabschluss zählen ebenfalls als ausländische Studierende und müssen uniassist nutzen.

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und deutschem Bachelorabschluss zählen hingegen nicht als ausländische Bewerber und nutzen bitte die Bewerbung über Alamweb. Dasselbe gilt für Bewerber/innen, die sowohl die Hochschulzugangsberechtigung als auch den B.A. in Deutschland erworben haben.

Studienstruktur

Das Masterstudium (M. A.) hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten, davon entfallen 25 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Die Studieninhalte werden in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen vermittelt.

Das Kernfach des Studiengangs M. A. Kommunikations- und Medienwissenschaft gliedert sich in Pflichtmodule (55 LP) und Wahlpflichtmodule (40 LP) sowie die Masterarbeit (25 LP).

Pflichtmodule (55 LP):

1. Fachsemester:

  • „Einführung in den Masterstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft“ (06-005-550),
  • „Kommunikation, Medien, Gesellschaft“ (06-005-551),
  • „Methodenauffrischung und -vertiefung“ (06-005-552)

2. Fachsemester:

  • „Theorien des Kommunikations- und Medienwandels“ (06-005-553),

3. Fachsemester:

  • „Transfermodul: Praxis- und Anwendungsfelder“ (06-005-554)

4. Fachsemester:

  • „Kolloquium“ (06-005-555)

 

Wahlpflichtmodule (40 LP):

Vier Module im Umfang von 40 LP sind im 2./3. Fachsemester zu absolvieren. Studierende haben die Möglichkeit, sich entweder in einem der Schwerpunkte zu spezialisieren (Wahl aller Module aus einem Schwerpunkt) oder Wahlpflichtmodule aus allen Schwerpunkten frei zu kombinieren.

Schwerpunkt: Medienöffentlichkeiten

  • „Methodenspezialisierung Schwerpunkt Medienöffentlichkeiten“ (06-005-569),
  • „Forschungsmodul Medienrezeption und Medienwirkung I“ (06-005-570),
  • „Forschungsmodul Medienrezeption und Medienwirkung II“ (06-005-571),
  • „Forschungsmodul Politische Kommunikation“ (06-005-572)

 

Schwerpunkt Medienbildung

  • „Methodenspezialisierung Schwerpunkt Medienbildung“ (06-005-580),
  • „Forschungsmodul Medienbildung und Lehrpraxis I“ (06-005-581),
  • „Forschungsmodul Medienbildung und Lehrpraxis II“ (06-005-582),
  • „Forschungsmodul Buchkultur und digitale Publikationen“ (06-005-583)

 

Schwerpunkt Medienkulturen

  • „Methodenspezialisierung Schwerpunkt Medienkulturen“ (06-005-590),
  • „Forschungsmodul Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken I“ (06-005-591),
  • „Forschungsmodul Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken II“ (06-005-592),
  • „Medien und Kultur“ (06-005-593).

 

Im vierten Fachsemester belegen die Studierenden das Pflichtmodul „Kolloquium“ und schreiben die Masterarbeit (25 LP).
 

Studienverlaufsplan



 

 

 

Schwerpunkt
Medien-öffentlichkeiten

Schwerpunkt
Medienbildung

Schwerpunkt
Medienkulturen

1
WS

Einführung in den Masterstudiengang
Kommunikations- und Medienwissenschaft

 

Kommunikation, Medien, Gesellschaft

 

Methodenauffrischung und -vertiefung

2
SoSe

Theorien der Kommunikations- und Medienwandels

 

Methodenspezialisierung
Schwerpunkt Medienöffentlichkeiten

 

Methodenspezialisierung
Schwerpunkt Medienbildung

 

Methodenspezialisierung
Schwerpunkt Medienkulturen

Forschungsmodul: Medienrezeption und Medienwirkung I

Forschungsmodul: Medienbildung und Lehrpraxis I

Forschungsmodul:
Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken I

3
WS

Forschungsmodul: Medienrezeption und Medienwirkung II

Forschungsmodul: Medienbildung und Lehrpraxis II

Forschungsmodul: Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken II

Forschungsmodul
Politische
Kommunikation
Forschungsmodul Buchkultur und digitale Publikationen

Medien und Kultur

 

Transfermodul: Praxis und Anwendungsfelder

Alternativ: Praktikum

4
SoSe

Kolloquium

Masterarbeit