Das Institut bietet die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion, Habilitation) im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses am Institut, finanziert durch Stipendien oder als externes Betreuungsverhältnis für außerhalb der Wissenschaft Berufstätige.

Promotion, Habilitation und Stellen am IfKMW

Der Einstieg in eine wissenschaftliche Laufbahn ist häufig eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft während des Studiums. Den nächsten Schritt nach Abschluss des (Master-)Studiums bildet die Promotion. Darauf aufbauend kann die Lehrerlaubnis (venia legendi) im Rahmen eines Habilitationsverfahrens erworben werden; alternativ kann die Qualifikation für eine Professur auch durch eine erfolgreich evaluierte Beschäftigung als Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor nachgewiesen werden.

Promotion

Durch die Promotion wird die Befähigung zur eigenständigen wissenschaftlichen Forschung nachgewiesen. Das Promotionsverfahren schließt mit der Verleihung des Doktortitels (Dr. phil. oder Dr. rer. pol.) ab.

Wenn Sie sich für eine Promotion am Institut interessieren, klären Sie zunächst, ob Sie die formalen Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand/-in im Fach Kommunikations- und Medienwissenschaft oder Journalistik/Journalismus erfüllen:

  • an einer Hochschule erworbener Diplom-, Master- oder Magistergrad im Fach Kommunikations- und Medienwissenschaft oder Journalistik/Journalismus
  • Falls der Abschluss in einem anderen Fach oder nur auf Bachelorniveau erworben wurde: Eignungsfeststellungsverfahren

Klären Sie außerdem für sich, wie Sie Ihre Arbeit an der Dissertation finanzieren und organisieren möchten und wie realistisch diese Optionen für Sie sind: Kommen Sie für ein Stipendium in Frage? Streben Sie eine Beschäftigung am Institut als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter an? Möchten Sie außerhalb des Instituts haupt- oder nebenberuflich tätig werden oder bleiben?

Sie benötigen eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihr Promotionsprojekt. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrer Idee für ein Promotionsthema an themennah forschende Professorinnen und Professoren oder habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Institut.

Ansprechpartnerin für den administrativen Ablauf und Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion speziell am Institut für KMW ist Dr. Felix Frey.

Mit allgemeinen, fachübergreifenden Informationen und Beratung zu Voraussetzungen, Anforderungen, Ablauf, Organisation und Finanzierung einer Promotion helfen:

Habilitation

Durch den erfolgreichen Abschluss eines Habilitationsverfahrens wird die besondere Befähigung zur Forschung und eigenständigen Lehre im Fach Kommunikations- und Medienwissenschaft festgestellt (facultas docendi). Darauf aufbauend wird die Lehrbefugnis (venia legendi) für das Fach erteilt. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Doktorgrad um den Zusatz „habil.“ ergänzt. Der Titel „Privatdozent/-in (PD)“ kann beantragt werden, wenn eine Lehrleistung am Institut erbracht wird.

Die wichtigsten Voraussetzung für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:

  • ein Doktorgrad einer deutschen Universität oder einer dieser gleichgestellten Hochschule oder einen gleichwertigen akademischen Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule
  • eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in dem Fachgebiet, für das die Habilitation angestrebt wird, sowie eine angemessene Lehrtätigkeit in diesem Gebiet
  • die Einreichung einer schriftlichen wissenschaftlichen Habilitationsleistung (monographisch oder kumulativ)

Allgemeine Informationen zu Voraussetzungen, Anforderungen und dem Ablauf des Habilitationsverfahrens finden Sie auf der Webseite der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig. 

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